Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin bin ich nach § 37 Psychologengesetz 2013 zu Verschwiegenheit über alle mir im Rahmen meiner Berufsausübung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dieses Gebot ist mir ein großes Anliegen, weshalb ich Sie ausführlich im Erstgespräch darüber aufkläre.
Bezahlung
Das Honorar ist nach jeder Einheit direkt im Anschluss per Barzahlung zu begleichen.
Die Verrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ist bei klinisch psychologischer Behandlung seit 01.01.2024 möglich. Sie erhalten je nach Krankenkasse bei Bewilligung einen vorab festgelegten Zuschuss zum Honorar. Wenden Sie sich bei Fragen gerne direkt an Ihre Krankenkasse oder an mich.
Klinisch psychologische Behandlungen sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Alle anderen Leistungen (Coaching, Beratung etc.) sind nach Kleinunternehmergesetz von der Umsatzsteuer befreit.
Absageregelung
Termine können bis zu 48 Stunden vorher kostenlos storniert oder verschoben werden. Bei kurzfristigen Absagen (das heißt weniger als 48 Stunden vorher) bitte ich um Verständnis, dass der volle Preis pro Einheit verrechnet wird.
Zielgruppen
In jedem Alter ist man mit Veränderungen, Konflikten oder Belastungen konfrontiert. Aus diesem Grund unterstütze ich alle Personen ab dem 18. Lebensjahr.
Sprachen
Um möglichst vielen Menschen Zugang zu psychologischer Unterstützung ermöglichen zu können, biete ich die Einzeleinheiten in folgenden Sprachen an: Deutsch oder Englisch.
Methoden
Die Psychologie beschäftigt sich im Allgemeinen mit dem Zusammenspiel von Gedanken, Gefühlen und Verhalten. Als Klinische Psychologin fokussiere ich mich im Speziellen mit der Beschreibung, Erklärung und gegebenenfalls Veränderung psychischer Belastungen sowie Störungen und handle dabei stets nach dem aktuellsten Stand der Wissenschaft. Darüber hinaus habe ich als Gesundheitspsychologin die Prävention psychischer Erkrankungen und den Erhalt psychischer Gesundheit im Fokus.
Einer meiner Schwerpunkte ist der Einsatz von Virtual Reality (auch: virtuelle Realität oder VR). Diese kann zu unterschiedlichen Zwecken und in verschiedenen Situationen wirksam eingesetzt werden. So beispielsweise bei der Förderung von Resilienz, zu Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen oder sozialen und anderen Ängsten.
Die Expositionstherapie (das heißt die Konfrontation mit einem angstauslösenden Reiz) stellt die wirksamste Behandlung bei bestimmten Angststörungen dar. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen zudem, dass diese mittels virtueller Realität zum Teil noch bessere Ergebnisse liefern kann. Aus diesem Grund biete ich in meinen Einzeleinheiten bei Bedarf diese Methode der Behandlung an.